Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise überlassung eines Appartements zur Beherbergung sowie alle für den Gast ggf. erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Appartementvermietung Dallinga.
2.Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
3.Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung, -verjährung
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags schriftlich oder online des Gastes durch die Appartementvermietung Dallinga zustande. Mündliche Reservierungsanfragen durch den Gast sind schriftlich oder online zu bestätigen. Der Appartementvermietung Dallinga steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.Vertragspartner sind die Appartementvermietung Dallinga und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt oder reserviert, haftet er der Appartementvermietung Dallinga gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3.Die Appartementvermietung Dallinga haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Appartementvermietung Dallinga beschränkt.
4.Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
5.Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Appartementvermietung Dallinga auch bei Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.Die Appartementvermietung Dallinga ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Appartement bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.Der Gast ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen spätestens bei Anreise bzw. Einzug geltenden bzw. vereinbarten Preise an die Appartementvermietung Dallinga zu zahlen. Sofern das überlassene Appartement durch ein elektronisches Zahlenschloss gesichert ist, wird der Zutrittscode erst nach erfolgter Bezahlung dem Gast mitgeteilt.
3.Die vereinbarten Preise beinhalten keine gesetzliche Umsatzsteuer (§ 19 UStG). überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Appartementvermietung Dallinga den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
4.Rechnungen der Appartementvermietung Dallinga ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Appartementvermietung Dallinga ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Appartementvermietung Dallinga berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu berechnen.
5.Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Appartementvermietung Dallinga aufrechnen oder diese mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Appartementvermietung Dallinga geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Appartementvermietung Dallinga. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Appartementvermietung Dallinga oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2.Sofern zwischen der Appartementvermietung Dallinga und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Appartementvermietung Dallinga auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Appartementvermietung Dallinga ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Appartementvermietung Dallinga oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3.Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Buchungen des Appartements hat die Appartementvermietung Dallinga die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Appartements sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.Der Appartementvermietung Dallinga steht es frei, den ihr entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, bei Einzelübernachtungen 90 % und bei Langzeitpauschalen 10 % des vertraglich vereinbarten Preises für die übernachtung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Appartementvermietung Dallinga entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt der Appartementvermietung Dallinga
1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Appartementvermietung Dallinga in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Appartements vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Appartementvermietung Dallinga auf ihr Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Appartementvermietung Dallinga gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Appartementvermietung Dallinga ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.Ferner ist die Appartementvermietung Dallinga berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Appartementvermietung Dallinga nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Appartementvermietung Dallinga begründeten Anlass zu der Annahme hat. dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Appartementvermietung Dallinga in der öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Appartementvermietung Dallinga zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Absatz 2 vorliegt.
4.Die Appartementvermietung Dallinga hat den Gast von der Ausübung des Rucktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.Bei berechtigtem Rücktritt der Appartementvermietung Dallinga entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Bereitstellung, übergabe und Rückgabe der Hotelzimmer-Appartements
1.Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines anderen als des gebuchten Appartements. Der Gast wurde vorher über die Lage, Ausstattung und Größe informiert. Entsprechende Informationen stehe auch unter Homepage: www.dayroom24.com bereit.
2.Das gebuchte Appartement stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung außer diese ist schriftlich von der Appartementvermietung Dallinga bestätigt worden.
3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements der Appartementvermietung Dallinga spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
4.Danach kann der Appartementvermietung Dallinga über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Appartements bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logis-Tagespreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, der Appartementvermietung Dallinga nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
5.Das Appartement ist gereinigt zu verlassen, der Müll ist in den dafür vorgesehen Sammelmüllbehältern der Wohnanlage zu entsorgen; benutztes Geschirr und Besteck ist zu reinigen und in den dafür vorgesehenen Schränken zu verstauen. Sofern der Appartementvermietung Dallinga ein Mehraufwand für diese Reinigung entsteht, werden hierfür pauschal EUR 30,00 berechnet. Diese Pauschale ist unabhängig von der vereinbarten
6.Langzeitgäste (ab 14 Tage) sind gehalten, mit einem Beauftragten der Appartementvermietung Dallinga zusammen eine Appartementabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen der Appartementvermietung Dallinga über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.
Haftung des Hotelgastes
1.Mängel oder Schäden an oder in dem gebuchten Appartement sind vom Gast unmittelbar nach Bezug des Appartements oder nach Feststellung des Schadens der Appartementvermietung Dallinga anzuzeigen.
2.In dem gemieteten Appartement liegt eine aktuelle Inventarliste aus. Sofern der Gast nicht unmittelbar nach Bezug des Appartements die Unrichtigkeit dieser Inventarliste der Appartementvermietung Dallinga anzeigt, bestätigt er deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
3.Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast der Appartementvermietung Dallinga, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich der Appartementvermietung Dallinga, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
4.Soweit die Appartementvermietung Dallinga für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt die Appartementvermietung Dallinga von allen Ansprüchen Dritter aus der überlassung frei.
5.Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
Haftung des Appartementhotel Dallinga
1.Die Appartementvermietung Dallinga haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Appartementvermietung Dallinga zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Appartementvermietung Dallinga auftreten, wird das Appartementhotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.Für eingebrachte Sachen haftet die Appartementvermietung Dallinga nicht.
3.Für die unbeschränkte Haftung der Appartementvermietung Dallinga gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schlußbestimmungen
1.änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Appartementvermietung Dallinga.
3.Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist München.
4.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
